Virtuelles Rathaus
29.01.2021
Öffentliche Bekanntmachung
Anordnung Umlegungsverfahren Huzenbach
Anordnung Umlegungsverfahren Huzenbach
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
über die Anordnung des Umlegungsverfahrens „Hahnbergweg“
in Baiersbronn-Huzenbach, Gemarkung Huzenbach
über die Anordnung des Umlegungsverfahrens „Hahnbergweg“
in Baiersbronn-Huzenbach, Gemarkung Huzenbach
Im
Baugesetzbuch (BauGB) ist geregelt, dass im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes zur Erschließung
und Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise
neugestaltet werden können, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung zweckmäßig
gestaltete Grundstücke entstehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Baiersbronn ordnete mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.01.2021 gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, für den Bebauungsplanentwurf „Hahnbergweg“, Gemarkung Huzenbach, die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§ 45 - § 79) des Baugesetzbuches an. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Hahnbergweg“.
Baiersbronn, den 29.01.2021
R u f
Bürgermeister
Der Gemeinderat der Gemeinde Baiersbronn ordnete mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.01.2021 gemäß § 46 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, für den Bebauungsplanentwurf „Hahnbergweg“, Gemarkung Huzenbach, die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§ 45 - § 79) des Baugesetzbuches an. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Hahnbergweg“.
Baiersbronn, den 29.01.2021
R u f
Bürgermeister
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