Virtuelles Rathaus
Veröffentlichung von Geburtstagsjubilaren
Die Gemeinde Baiersbronn veröffentlicht gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz im
Amtsblatt “Murgtalbote“ die Altersjubiläen ihrer Einwohner zum 70. und jedem weiteren fünften
Geburtstag (70, 75, 80, 85 usw.) Eine Veröffentlichung erfolgt nur dann nicht, wenn der/die
Betreffende dies ausdrücklich verlangt.
Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies beim Bürgerbüro im Rathaus, Oberdorfstraße 46, Zimmer 2 (Tel. 07442 / 8421-222) rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläum, zu melden.
Wurde bereits in den vergangenen Jahren eine solche Veröffentlichungssperre veranlasst, muss der Antrag nicht erneut gestellt werden.
Bürgermeisteramt Baiersbronn
Bürgerbüro
Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies beim Bürgerbüro im Rathaus, Oberdorfstraße 46, Zimmer 2 (Tel. 07442 / 8421-222) rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläum, zu melden.
Wurde bereits in den vergangenen Jahren eine solche Veröffentlichungssperre veranlasst, muss der Antrag nicht erneut gestellt werden.
Bürgermeisteramt Baiersbronn
Bürgerbüro
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