Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist die Gemeinde Baiersbronn verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten. Mit diesem Gesetz werden natürliche Personen vor Repressalien geschützt, wenn diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße und Rechtsverletzungen erlangt haben und diese an eine Meldestelle melden oder offenlegen.
Von dieser Meldestelle können Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat, Gebrauch machen.
Die Gemeinde Baiersbronn bietet hinweisgebenden Personen die Möglichkeit, eine Meldung anonym oder unter Nennung des Namens über ein Meldeportal abzugeben. Auch bei der Abgabe einer anonymen Meldung ist eine anschließende Kommunikation zwischen Meldestelle und hinweisgebender Person möglich. Sofern Sie keine Kontaktdaten hinterlassen möchten, notieren Sie sich bitte in diesem Falle unbedingt Ihre Zugangsdaten. Diese bestehen aus der Fall-ID und dem Kennwort.
Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie nach Abgabe einer Meldung eine Empfangsbestätigung. Im Laufe von drei Monaten erhalten Sie zudem eine Rückmeldung, wie mit Ihrem Hinweis verfahren wurde.
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