Marienkirche, Rinkenkopf

Hinweisgeberrichtlinie

Gemäß EU-Hinweisgeberrichtlinie ist die Gemeinde Baiersbronn verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten. Mit dieser Richtlinie werden natürliche Personen vor Repressalien geschützt, wenn diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße und Rechtsverletzungen erlangt haben und diese an eine Meldestelle weitergeben möchten.

Von dieser Meldestelle können Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat, Gebrauch machen.

Die Gemeinde Baiersbronn bietet hinweisgebenden Personen die Möglichkeit, eine Meldung anonym oder unter Nennung des Namens über ein Meldeportal abzugeben. Auch bei der Abgabe einer anonymen Meldung ist eine anschließende Kommunikation zwischen Meldestelle und hinweisgebender Person möglich. Sofern Sie keine Kontaktdaten hinterlassen möchten, notieren Sie sich bitte in diesem Falle unbedingt Ihre Zugangsdaten. Diese bestehen aus der Fall-ID und dem Kennwort.

Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie nach Abgabe einer Meldung eine Empfangsbestätigung. Im Laufe von drei Monaten erhalten Sie zudem eine Rückmeldung, wie mit Ihrem Hinweis verfahren wurde.

zum Meldeportal

       

Anmerkung: Bisher hat das Bundeskabinett im Juli 2022 lediglich einen Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird noch im Laufe des Jahres 2022 gerechnet. Die Gemeinde Baiersbronn hat sich entschlossen, dass Hinweisgeberschutzsystem schon vor Verabschiedung des Gesetzes potentiellen, hinweisgebenden Personen anzubieten.

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