Marienkirche, Rinkenkopf

Ortschaftsräte

Warum gibt es in Baiersbronn Ortschaftsräte?

Die Eingemeindung der Ortschaften Röt-Schönegründ, Huzenbach, Klosterreichenbach und Schönmünzach-Schwarzenberg zur Großgemeinde Baiersbronn in den Jahren 1969 und 1974 hätte für diese, ehemals selbständigen, Ortsteile den totalen Verlust ihrer Selbstverwaltung bedeutet. Um die Selbständigkeit und Identität dieser eingemeindeten Ortsteile zu wahren, wurde in den betroffenen Ortsteilen die Ortschaftsverfassung (§§ 67ff GemO) eingeführt. Die Ortschaftsverfassung sieht die Einrichtung eines Ortschaftsrates und die Bestellung eines ehrenamtlichen Ortsvorstehers, als Vorsitzenden des Ortschaftsrates und Vertreter des Bürgermeisters, vor. Darüber hinaus wurden in den Ortschaften Verwaltungsstellen der Gemeindeverwaltung Baiersbronn eingerichtet.

Was sind die Aufgaben des Ortschaftsrates?

Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaften betreffen zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.

Des Weiteren wurden durch die Hauptsatzung der Gemeinde Baiersbronn den Ortschaftsräten bestimmte Angelegenheiten, die die Ortschaften betreffen, zur direkten Entscheidung übertragen.

Gem. § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Baiersbronn sind dies:

  • Anstellung und Entlassung von Gemeindearbeitern und -angestellten, die gem. § 1228 Abs. I RVO versicherungsfrei sind.
  • Bewirtschaftung und Vermietung der gemeindeeigenen bebauten und unbebauten Grundstücke.
  • Unterhaltung und Regelung der Benützung öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Kinderspielplätze
  • Regelung der Benützung von Sportanlagen und Sportstätten und von Schulräumen für außerschulische Zwecke, soweit diese nicht ortsteilübergreifend genutzt werden sollen.
  • Vatertierhaltung
  • Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Einvernehmen mit dem Gemeinderat.

Wer kann Ortschaftsrat werden?

Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden wie die Gemeinderäte direkt durch die Bürger der Ortschaft gewählt. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre und ist in den meisten Fällen identisch mit der Amtszeit des aktuellen Gemeinderates.

In der Gemeinde Baiersbronn gibt es folgende Ortschaftsräte:

 
Ortschaftsräte und Ortsvorsteher sind für die Bürger der einzelnen Ortschaften stets unmittelbarster Ansprechpartner. Sollten Sie ein persönliches Anliegen haben, so können Sie gerne mit ihnen Kontakt aufnehmen.

Ansprechpartner

Herr
Marc Hinzer
Leiter des Haupt- und Personalamtes und Geschäftsführer der Jugendmusikschule
Zimmer 14, 1. Obergeschoss

Zimmerplatzhütte