Was macht der Gemeinderat?
Ratsinfo Gemeinderat - Mitglieder, Sitzungen, Protokolle
Gemeinderat und Bürgermeister sind die Verwaltungsorgane der Gemeinde. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Der Gemeinderat legt unter Leitung des Bürgermeisters die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten auf gemeinderätliche Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen hat.
Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:
- das Satzungsrecht: Der Gemeinderat kann bestimmte, die Gemeinde betreffende Angelegenheiten durch den Erlass von Satzungen oder Verordnungen regeln. Dieses Satzungsrecht ist eine Art kommunales „Gesetzgebungsrecht“.
- das Etatrecht: Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan einer Gemeinde. Dadurch legt er den finanziellen Rahmen für die einzelnen Aufgabengebiete der Gemeinde fest.
- die Personalhoheit: Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten, es sei denn, er hätte diese Entscheidungsbefugnis für bestimmte Personalangelegenheiten auf den Bürgermeister oder seine Ausschüsse übertragen.
Entscheidungen fällt der Gemeinderat grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn die Öffentlichkeit einer Sitzung würde dem öffentlichen Wohl oder dem Interesse Einzelner entgegenstehen. Personalangelegenheiten werden deshalb grundsätzlich aus Gründen individueller Interessen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.
Wer kann Gemeinderat werden?
Zum Gemeinderat kann sich jeder volljährige Bürger einer Gemeinde wählen lassen, soweit keine gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Die Wahl der Gemeinderäte erfolgt durch die Bürger einer Gemeinde, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig.
Der Baiersbronner Gemeinderat
Der Gemeinderat der Gemeinde Baiersbronn wurde letztmals am 09. Juni 2024 gewählt. Er besteht derzeit aus 22 Gemeinderäten und dem Vorsitzenden Herrn Bürgermeister Michael Ruf.
Um die anfallenden Aufgaben möglichst rasch und effizient zu bewältigen, hat der Baiersbronner Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt, aus dem Gemeinderat heraus zwei Ausschüsse zu bilden:
- den Verwaltungsausschuss
- den Technischen Ausschuss
Diese Ausschüsse bestehen aus je 10 Gemeinderäten und Herrn Bürgermeister Michael Ruf als Vorsitzendem. Ihnen wurden durch die Hauptsatzung bestimmte Aufgabengebiete zur Vorberatung oder zur alleinigen Entscheidung übertragen.
Die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse finden im Rosensaal (Rosenplatz 3 / Dienstleistungszentrum am Rosenplatz) statt.
Die Sitzungstermine, die öffentlichen Sitzungsunterlagen und auch die Kontaktdaten der Damen und Herren Gemeinderäte haben wir kompakt in einem Ratsinformationssystem zusammengefasst. Informieren Sie sich dort gerne weiter über die wichtige Arbeit des Gemeinderats.
Ratsinfo Gemeinderat - Mitglieder, Sitzungen, Protokolle
Als direkte Vertreter der Bürger haben die Gemeinderäte der Gemeinde Baiersbronn für Anliegen und Anfragen aus der Bürgerschaft stets ein offenes Ohr. Sollten Sie ein persönliches Anliegen haben, so können Sie gerne mit ihnen Kontakt aufnehmen.