Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kümmern sich maßgeblich gewählte Vertreterinnen und Vertreter um die Belange unserer Gemeinde.
Erfahren Sie nachfolgend mehr über die gewählten Kommunalgremien der Gemeinde Baiersbronn.
Lokalpolitik
Ansprechpartner
Herr
Marc Hinzer
Leiter des Haupt- und Personalamtes und Geschäftsführer der Jugendmusikschule
Marc Hinzer
Leiter des Haupt- und Personalamtes und Geschäftsführer der Jugendmusikschule
Zimmer 14, 1. Obergeschoss