Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn

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Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Gemeinde Baiersbronn (GGA Baiersbronn) ist eine interkommunale Kooperation zwischen den Städten Alpirsbach, Dornstetten und Freudenstadt sowie den Gemeinden Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Glatten, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Seewald, Waldachtal und Wörnersberg. Auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 27.02.2020 genehmigt wurde, hat der Gemeinsame Gutachterausschuss am 01.07.2020 seine Arbeit in seiner Geschäftsstelle mit Sitz in Baiersbronn aufgenommen.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht derzeit aus 39 ehrenamtlichen Gutachter:innen, welche in der Ermittlung von Grundstückswerten bzw. sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind. Darüber hinaus bringen die ehrenamtlichen Gutachter:innen umfangreiche Ortskenntnisse und ein fundiertes Wissen über den lokalen/regionalen Immobilienmarkt mit.

Das Baugesetzbuch (BauGB) schreibt in § 193 Abs. 1 die wesentlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse vor:

  • Ermittlung der Bodenrichtwerte bzw. sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten
  • Führen einer Kaufpreissammlung
  • Erstattung von Verkehrswertgutachten

Des Weiteren erstellt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses auf Basis von Auswertungen und Analysen des regionalen Grundstücksmarktgeschehens für seinen Zuständigkeitsbereich einen Grundstücksmarktbericht.


Bodenrichtwertauskünfte

Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de kostenfrei abrufbar.

Am 31.01.2023 endete die Fristverlängerung zur Abgabe der Aufforderung der Veranlagung zur Grundsteuer B. Seit 01.02.2023 werden für sämtliche Anfragen bzgl. der Grundsteuer B seitens der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn Gebühren erhoben. Diese belaufen sich auf 28,00 € pro Bodenrichtwertauskunft/Flurstück.

Fragen hinsichtlich der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen) nimmt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn zuständigkeitshalber nicht entgegen. Ansprechpartner hierfür ist das Finanzamt Freudenstadt.

Die für die Grundsteuer A anzugebenden Daten samt Ertragsmesszahl können Sie kostenfrei unter http://grundsteuer-a.landbw.de einsehen.

Hier gehts zum Antrag auf Bodenwertgutachten gemäß § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), Grundsteuer B

Ansprechpartner

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Wo?
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Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Zurzeit geschlossen
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Sekretariat
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Leitung
  • Geschäftsstellenleiter Gemeinsamer Gutachterausschuss
  • Stellvertretende Geschäftstellenleiterin Gemeinsamer Gutachterausschuss
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Mitarbeiter
  • Geschäftsstellenleiter Gemeinsamer Gutachterausschuss
  • Stellvertretende Geschäftstellenleiterin Gemeinsamer Gutachterausschuss
  • Technischer Mitarbeiter/Sachbearbeiter Gemeinsamer Gutachterausschuss
  • Gutachterin Gemeinsamer Gutachterausschuss
  • Sekretariatskraft Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss