Dienstleistung

Grundbuch - Vollmacht zur Abholung eines Grundbuchauszuges

 
Sie möchten in ein Grundbuch Einsicht nehmen oder benötigen einen Grundbuchauszug?
Dann hilft Ihnen hier unsere Grundbucheinsichtsstelle beim Bauamt weiter.

Für Einsicht oder Auszug ist es erforderlich, dass dokumentiert wird, dass Sie auch ein berechtigtes Interesse haben, auf das gewünschte Grundbuch zu zu greifen.

Hierfür ist ein entsprechender Antrag notwendig.

Antrag auf Grundbucheinsicht und/oder Erstellung eines Grundbuchauszuges (PDF - ausfüllbar)

Bitte füllen Sie den Antrag aus und wenden Sie sich damit an die unten genannte Mitarbeiterin!

Sollten Sie selbst ein berechtigtes Interesse für einen Grundbuchauszug haben, aber jemand anderes mit der Abholung des Grundbuchauszuges beauftragen wollen, so wird neben dem Antrag eine entsprechende

Vollmacht zur Abholung des Grundbuchauszuges (PDF - ausfüllbar)

benötigt.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeiterin Tiefbau und Baubetriebshof / Grundbucheinsichtsstelle
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

- Reisepass oder Personalausweis

- Vorliegen eines berechtigten Interesses, z.B. bei

  • Eigentümern
  • Miteigentümern
  • Erbbauberechtigten
  • Eintragung einer Dienstbarkeit/Grundschuld/Auflassungsvormerkung auf den Antragsteller
  • oder ähnliches
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Kosten/Leistung

Grundbucheinsicht: kostenlos

einfacher (unbeglaubigter) Grundbuchausdruck: 10,00 € pro Auszug/Grundbuchblatt

amtlicher (beglaubigter) Grundbuchausdruck: 20,00 € pro Auszug/Grundbuchblatt

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Zugehörigkeit zu