Warum gibt es in Baiersbronn Bezirksbeiräte?
Die Ortsteile Baiersbronn-Dorf, Mitteltal, Obertal, Tonbach und Friedrichstal sind als Gemeindebezirke im Sinne des § 64 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eingerichtet. In diesen Ortsteilen besteht jeweils ein Bezirksbeirat.
Was sind die Aufgaben des Bezirksbeirates?
Der Bezirksbeirat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, zu hören.
Wer kann Bezirksbeirat werden?
Die Mitglieder des Bezirksbeirates werden vom Gemeinderat aus dem Kreise der im Gemeindebezirk wohnenden wählbaren Bürger bestellt. Die Bestellung der Mitglieder des Bezirksbeirates erfolgt jeweils nach der Wahl des Gemeinderates.
Der Vorsitzende des Bezirksbeirates wird vom Bürgermeister benannt.
In der Gemeinde Baiersbronn gibt es folgende Bezirksbeiräte:
- Bezirksbeirat Friedrichstal: 4 Mitglieder
- Bezirksbeirat Baiersbronn-Dorf: 15 Mitglieder
- Bezirksbeirat Mitteltal: 9 Mitglieder
- Bezirksbeirat Obertal: 6 Mitglieder
- Bezirksbeirat Tonbach: 6 Mitglieder
Bezirksbeiräte und Bezirksbeiratsvorsitzende sind für die Bürger der einzelnen Gemeindebezirke stets unmittelbarster Ansprechpartner. Sollten Sie ein persönliches Anliegen haben, so können Sie gerne mit ihnen Kontakt aufnehmen.