Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Baiersbronn (Stand 2. Fortschreibung 1993) im Bereich „Gartendorf“ in Baiersbronn

Öffentliche Bekanntmachung

Das Landratsamt Freudenstadt hat die vom Gemeinderat der Gemeinde Baiersbronn am 21.05.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 2. Fortschreibung 1993) im Bereich „Gartendorf“ in Baiersbronn sowie in Klosterreichenbach mit Erlass vom 08.07.2024, AZ 30.11/621.31/P2022038, aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Planauszüge in der Fassung vom 06.05.2024 maßgebend.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 2. Fortschreibung 1993) im Bereich „Gartendorf“ in Baiersbronn sowie in Klosterreichenbach in Kraft.

Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich ihrer Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 06.05.2024, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB vom 25.07.2024 können während der Dienststunden beim Bauamt des Bürgermeisteramtes Baiersbronn, Oberdorfstraße 53, Zimmer 3 in 72270 Baiersbronn eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und

Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit  Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

          

Baiersbronn, den 28.08.2024

gez. Ruf

Bürgermeister

             

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Baiersbronn - Bauamt