Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zum Widerspruch nach § 50 Abs. 5 Meldegesetz


Die Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht nach § 50 Abs. 5 Meldegesetz (BMG) finden Sie nachfolgend im pdf-Format.

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Baiersbronn - Ordnungsamt