Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Ochsengut II - 2. Änderung"


  

Gemeinde Baiersbronn

Landkreis Freudenstadt


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG


des Aufstellungsbeschlusses

für den Bebauungsplan „Ochsengut II – 2. Änderung“

in Baiersbronn-Klosterreichenbach

        

Der Gemeinderat der Gemeinde Baiersbronn hat am 18.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Ochsengut II – 2. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften in Baiersbronn-Klosterreichenbach aufzustellen. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dieses Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Im Verfahren wird entsprechend § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem beigefügten Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan „Ochsengut II – 2. Änderung“ vom 16.03.2023.

Baiersbronn, den 24.04.2023

gez.  R u f

Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Baiersbronn - Bauamt