Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Ochsengut II - 2. Änderung"
Gemeinde Baiersbronn
Landkreis Freudenstadt
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Aufstellungsbeschlusses
für den Bebauungsplan „Ochsengut II – 2. Änderung“
in Baiersbronn-Klosterreichenbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Baiersbronn hat am 18.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Ochsengut II – 2. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften in Baiersbronn-Klosterreichenbach aufzustellen. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dieses Bebauungsplanverfahren entsprechend § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Im Verfahren wird entsprechend § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem beigefügten Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan „Ochsengut II – 2. Änderung“ vom 16.03.2023.
Baiersbronn, den 24.04.2023
gez. R u f
Bürgermeister