Öffentliche Bekanntmachung

Redationsstatut vom 21.02.2023


0/7

Gemeinde Baiersbronn

Landkreis Freudenstadt

Redaktionsstatut

für das Amtsblatt der Gemeinde Baiersbronn

„Murgtalbote“

              

vom 25.09.2018 – in der Fassung der 2. Änderung vom 21.02.2023

1. Zur Unterrichtung der Einwohner über  Gemeindeangelegenheiten i.S.d. § 20 GemO gibt die Gemeinde Baiersbronn, in Zusammenarbeit mit dem Verlag Peters medien & kreatives, Inhaberin Patricia Peters, Suttnerstr. 2/4, 72250 Freudenstadt, ein Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung „Murgtalbote - Amtsblatt der Gemeinde Baiersbronn“.

2. Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich und in der Regel am Freitag. Abweichungen sind nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig.

3. In das Amtsblatt werden aufgenommen:

3.1 Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde     Baiersbronn und anderer öffentlicher Behörden und Stellen

3.2 Sitzungsberichte/Protokolle und andere Veröffentlichungen der Gemeinde und ihrer Organe

3.3 Gemäß § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde darzulegen. Für diese Veröffentlichungen steht die Rubrik „Aus den Gemeinderatsfraktionen“ zur Verfügung. Die Berichte aus den Gemeinderatsfraktionen erscheinen in der Regel einmal monatlich.

  • 1. Die Fraktionen verfügen über einen einheitlichen Sockel an 2.000 Zeichen (ohne Leerzeichen).
  • 2. Zulässig sind nur Themen mit gemeindlichem Bezug. Ein Äußerungsrecht zu bundes- oder landespolitischen Themen besteht nicht.
  • 3. Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge der Fraktionen in der Rubrik „Aus den Fraktionen des Gemeinderats“ sind die jeweiligen Fraktionen selbst. Am Schluss des jeweiligen Textes sind der Name und die Fraktion des Verfassers anzugeben.
  • 4. Nicht zulässig sind Wahlaufrufe und Wahlwerbung, politische Stellungnahmen ohne kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug, strafrechtliche relevante Äußerungen gegenüber Dritten wie Beleidigungen und ähnliches, oder welche gegen die guten Sitten verstoßen.
  • 5. Bei Nichteinhaltung der inhaltlichen und thematischen Grenzen werden entsprechende Beiträge zurückgewiesen.
  • 6. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in einem Zeitraum von drei Monaten vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit).

Die Veröffentlichungen dieser Texte erfolgt durch Einreichung beim Bürgermeisteramt (Hauptamt), Oberdorfstraße 46, 72270 Baiersbronn, info(at)gemeindebaiersbronn.de.

3.4 Veranstaltungshinweise der örtlichen Kirchen, Schulen, Vereine, Organisationen, Parteien, anderen politischen Vereinigungen und Interessensgemeinschaften

Die Veröffentlichungen dieser Texte erfolgt in der Regel durch direkte Einreichung beim Verlag Peters medien & kreatives, Inhaberin Patricia Peters, Suttnerstr. 2/4, 72250 Freudenstadt, murgtalbote(at)peters-medien.com. In Zweifelsfällen entscheidet das Bürgermeisteramt (Hauptamt) nach Hinweis des Verlags über einzelne Veröffentlichungen. Zur Entgegennahme ist die Gemeinde berechtigt, aber nicht verpflichtet.

3.5 Kurze Veranstaltungsberichte der örtlichen Kirchen, Schulen, Vereine, Organisationen, Parteien, anderen politischen Vereinigungen und Interessensgemeinschaften

Die Veröffentlichungen dieser Texte erfolgt in der Regel durch direkte Einreichung beim Verlag Peters medien & kreatives, Inhaberin Patricia Peters, Suttnerstr. 2/4, 72250 Freudenstadt, murgtalbote(at)peters-medien.com. In Zweifelsfällen entscheidet das Bürgermeisteramt (Hauptamt) nach Hinweis des Verlags über einzelne Veröffentlichungen. Zur Entgegennahme ist die Gemeinde berechtigt, aber nicht verpflichtet.

3.6 Werbeanzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen örtlicher Personenvereinigungen    

Die Veröffentlichung erfolgt durch direkte Kontaktaufnahme des Inserenten mit dem Verlag Peters medien & kreatives, Inhaberin Patricia Peters, Suttnerstr. 2/4, 72250 Freudenstadt, murgtalbote(at)peters-medien.com. In Zweifelsfällen entscheidet das Bürgermeisteramt (Hauptamt) nach Hinweis des Verlags über einzelne Veröffentlichungen. Zur Entgegennahme ist die Gemeinde berechtigt, aber nicht verpflichtet.

3.7 Sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse

Die Veröffentlichung erfolgt durch direkte Kontaktaufnahme des Inserenten mit dem Verlag Peters medien & kreatives, Inhaberin Patricia Peters, Suttnerstr. 2/4, 72250 Freudenstadt, murgtalbote(at)peters-medien.com. In Zweifelsfällen entscheidet das Bürgermeisteramt (Hauptamt) nach Hinweis des Verlags über einzelne Veröffentlichungen. Zur Entgegennahme ist die Gemeinde berechtigt, aber nicht verpflichtet.

3.8 Ausschlussgründe

Ausschlussgründe für die hier genannten Veröffentlichungen können sein: Beiträge mit ausschließlich privatem Inhalt bzw. privaten Meinungsäußerungen (ausgenommen 3.6), Beiträge ohne gemeindlichen Bezug (ausgenommen 3.6), sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde verstoßen.

4. Das Redaktionsstatut vom 25.09.2018 - in der Fassung der 2. Änderung - wurde vom Gemeinderat am 21.02.2023 beschlossen und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Redaktionsstatut - in der Fassung der 1. Änderung vom 23.11.2021 - außer Kraft.

Ausgefertigt!
Baiersbronn, den 21. Februar 2023

(gez.)

Ruf
Bürgermeister

Bereit

Redaktionsstatut 28.02.2023 | PDF (nicht barrierefrei)

^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Baiersbronn - Hauptamt