Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig ab 01. Februar 2023
Am 31.01.2023 endet die Fristverlängerung zur Abgabe der Aufforderung der Veranlagung zur Grundsteuer B. Ab 01.02.2023 werden für sämtliche Anfragen bzgl. der Grundsteuer B seitens der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn Gebühren erhoben. Diese belaufen sich auf 28,00 € pro Bodenrichtwertauskunft/Flurstück.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de kostenfrei abrufbar.
Fragen hinsichtlich der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen) nimmt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn zuständigkeitshalber nicht entgegen. Ansprechpartner hierfür ist das Finanzamt Freudenstadt.
Die für die Grundsteuer A anzugebenden Daten samt Ertragsmesszahl können Sie kostenfrei unter http://grundsteuer-a.landbw.de einsehen.