Marienkirche, Rinkenkopf

Nachricht

Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig ab 01. Februar 2023


Am 31.01.2023 endet die Fristverlängerung zur Abgabe der Aufforderung der Veranlagung zur Grundsteuer B. Ab 01.02.2023 werden für sämtliche Anfragen bzgl. der Grundsteuer B seitens der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn Gebühren erhoben. Diese belaufen sich auf 28,00 € pro Bodenrichtwertauskunft/Flurstück.

Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de kostenfrei abrufbar.

Fragen hinsichtlich der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen) nimmt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn zuständigkeitshalber nicht entgegen. Ansprechpartner hierfür ist das Finanzamt Freudenstadt.

Die für die Grundsteuer A anzugebenden Daten samt Ertragsmesszahl können Sie kostenfrei unter http://grundsteuer-a.landbw.de einsehen.

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