Marienkirche, Rinkenkopf

Nachricht

Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte


Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Bürgern und Urlaubern, dass die Ruhezeiten bei besonders lauten Arbeiten mit Maschinen und Geräten nicht eingehalten werden. Vor allem wird der durchgehende Betrieb von Kreissägen und Motorsägen in der Mittagsruhezeit, vor allem auch abends und samstags in der Nachbarschaft beklagt.

Deshalb verweisen wir einmal mehr auf die Vorschriften der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Baiersbronn (www.gemeinde-baiersbronn.de Rubrik "virtuelles Rathaus" Unterrubrik "Ortsrecht" Ziffer 1 "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", wobei unter anderem folgende Maschinen und Geräte nicht vor morgens 07.30 Uhr, in der Mittagsruhezeit zwischen 12.30 und 14.30 Uhr und abends nicht nach 20.00 Uhr betrieben werden dürfen:

-Rasenmäher und Vertikutierer
-Gartenhäcksler
-Motorsägen und Kreissägen
-Heckenscheren

Weitere Einschränkungen gelten für
-Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
-Freischneider
-Laubbläser/Laubsammler

Diese dürfen grundsätzlich an Werktagen nur von 9.00 - 12.30 Uhr und von 15.00 - 17.00 Uhr betrieben werden.

Dies gilt in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, die z. B. der Erholung dienen, in Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für Fremdenbeherbergung. Näheres regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BimschV.

Wir appellieren erneut an das Verantwortungs- und Gemeinschaftsgefühl und bitten das Ruhebedürfnis der Bürger und Urlauber in den genannten Schutzzeiten zu berücksichtigen und die genannten Geräte und Maschinen in diesen Zeiten nicht zu benützen.

Der schon fast obligatorische Hinweis, dass bei Verstößen auch Verwarn- und Bußgelder erhoben werden können, darf an dieser Stelle auch nicht unterschlagen werden.

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Baiersbronn - Ordnungsamt
Zimmerplatzhütte