Marienkirche, Rinkenkopf

Nachricht

Anmeldung von Hunden


Wer in der Gemeinde Baiersbronn einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung innerhalb eines Monats anzumelden.

Hundehalter, deren Hunde bisher noch nicht gemeldet sind, werden daher aufgefordert, diese Anmeldung unverzüglich nachzuholen.

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies nach § 10 Abs. 2 der Hundesteuersatzung innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

Wird ein Hund veräußert, so ist nach § 10 Abs. 4 der Hundesteuersatzung bei der Abmeldung der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Des Weiteren bitten wir mitzuteilen, wenn eine Hundehaltung übergangslos fortgeführt wird, also wenn ein Hund verstorben ist und direkt im Anschluss ein neuer Hund gehalten wird. In diesem Fall bitten wir um Mitteilung der neuen Daten (Rasse des Hundes, Alter des Hundes, usw.).

Oben genannte Anzeigepflichten sind beim Bürgermeisteramt Baiersbronn, Steueramt, Oberdorfstraße 67, Zimmer 10, 72270 Baiersbronn (Tel. 07442/8421-302) anzuzeigen.

Wenn eine derartige Anzeigepflicht unterlassen wird, bedeutet dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Baiersbronn - Kämmerei
Zimmerplatzhütte