Marienkirche, Rinkenkopf

Krankmeldung - nur für Mitarbeitende

Liebe Mitarbeitende,

ab dem 01. Januar 2023 ist die elektronische Krankmeldung für gesetzlich Versicherte verpflichtend, damit entfällt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Damit unsere Lohnbuchhaltung die krankheitsbedingte Abwesenheitszeit richtig in das Lohnprogramm einpflegen kann, benötigen wir von Ihnen die nachfolgend aufgeführten Daten (diese können Sie auch Ihrer Ausfertigung der Krankmeldung in Papierform entnehmen):

 
 
Art der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Hatten Sie einen Arbeitsunfall?
 
Haben Sie Ihren Vorgesetzten informiert?
Unabhängig von dieser Online-Krankmeldung müssen Sie Ihre/n Vorgesetzte/n immer persönlich über Ihre krankheitsbedingte Abwesenheit unterrichten! Soweit noch nicht geschehen, holen Sie dies bitte unverzüglich nach!
 
 
 

Bitte belassen Sie dieses Feld unverändert.
 
Zimmerplatzhütte