Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn

Verkehrswertgutachten

Auf Antrag von Gemeinden, Gerichten, sonstigen Behörden sowie Privatpersonen erstattet die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Voraussetzungen

Ein Verkehrswertgutachten wird durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses erstattet (erstattet meint hier: erstellt/ausgeführt). Einen solchen Antrag dürfen stellen:

  • Eigentümer/-innen oder diesen gleichgestellte Personen (z.B. Erbbauberechtigte)
  • vom Eigentümer/von der Eigentümerin mit Vollmacht ausgestattete Personen
  • Inhaber/-innen anderer Rechte am Grundstück
  • pflichtteilberechtigte Personen (nächste Angehörige)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten und Mieter können keine Verkehrswertgutachten für Objekte, bei denen ein Kaufinteresse besteht, in Auftrag geben.

Ablauf

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Gutachtenantrag mit verschiedenen Zusatzinformationen zugesandt, bspw. mit einer Auflistung, welche Unterlagen für die Wertermittlung benötigt werden. In diesem Antrag muss der Antragsteller/die Antragstellerin die Berechtigung für eine Verkehrswertermittlung nachweisen.
  • der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit den angeforderten Unterlagen zurück an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses gesendet.
  • nach der Besichtigung des wertermittlungsrelevanten Objekts erfolgt die schriftliche Ausarbeitung des Verkehrswertgutachtens.
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält nach dem gutachterlichen Beschluss der Verkehrswertermittlung eine schriftliche bzw. digitale Fassung dieses Gutachtens.

Bearbeitungszeit

  • die Bearbeitungszeit wird dem Antragsteller/die Antragstellerin mit der Zusendung des Gutachtenantrags mitgeteilt.

Kosten

Antragsformular Verkehrswertgutachten (PDF ausfüllbar)