Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn

Kaufpreissammlung

Das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt unter § 193 Abs. 4 (5) die Führung einer Kaufpreissammlung in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle (Notariat) in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden (§ 195 (1)). Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird in der Regel beim Käufer durch Zusendung eines Fragebogens weitere Objektdaten abfragen. Diese Daten werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert, beurteilt und ausgewertet. Die Kaufpreissammlung liefert die Grundlagendaten zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten.

Die Daten der Kaufpreissammlung sind zunächst nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber schriftliche Auskünfte gegen Gebühr aus der Kaufpreissammlung beantragt werden.

Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung (ausfüllbares PDF-Formular)

Voraussetzungen für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung

  • Sie als Antragssteller/-in haben ein berechtigtes und nachweisbares Interesse
  • Die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt
  • Sie verwenden die Daten sachgerecht und nur für den angegebenen Zweck
  • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter

Verfahrensablauf

Mit der Abgabe des ausgefüllten Formulars zur Auskunft aus der Kaufpreissammlung beauftragen Sie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, einen Auszug aus der Kaufpreissammlung zu erstellen. Das Antragsformular können Sie der Geschäftsstelle unterschrieben postalisch und auch in eingescannter Form per E-Mail zukommen lassen.

Kosten

Die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Gutachterausschussgebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Gemeinde Baiersbronn entnehmen Sie hier.