Bodenrichtwerte Im Turnus von zwei Jahren werden aus den ausgewerteten Daten unserer Kaufpreissammlung für den gesamten Zuständigkeitsbereich Bodenrichtwerte ermittelt. Diese werden flächendeckend ausgewiesen und, für jeden Bürger zugänglich, in Form einer interaktiven Online-Kartenanwendung unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht. Für unseren Zuständigkeitsbereich können mit einem Klick in die Karte die jeweiligen Kommunen und deren aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2022) abgerufen werden. Für den Darstellung und den Inhalt übernimmt der GGA Baiersbronn keine Haftung, da es sich um ein externes Internetangebot des LGL Baden-Württemberg handelt. Wenn Sie genauer wissen wollen was Bodenrichtwerte eigentlich sind erfahren Sie das hier. |
Hinweis: Bodenrichtwerte für die Grundsteuerbewertung (Grundsteuer B) Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat im Zuge der Grundsteuerreform die Grundstückseigentümer aufgerufen im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 ihre Feststellungserklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Grundlage für die Erklärung stellen die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 dar. Die Bodenrichtwerte und Flächenangaben sind auf der Webseite der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer-bw.de abrufbar. Für die Darstellung und den Inhalt übernimmt der GGA Baiersbronn keine Haftung, da es sich um ein externes Internetangebot der Landesanstalt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) im Auftrag der Finanzverwaltung Baden-Württemberg handelt. Des Weiteren erhalten Sie hier örtliche Fachinformationen zu den Bodenrichtwerten für unseren Zuständigkeitsbereich. Diese beinhalten Informationen darüber, wie besondere Merkmale einzelner Flurstücke berücksichtigt werden können. Zusätzlicher Hinweis: Angaben über die voraussichtliche Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer sind nicht möglich, da die Gemeinden die entsprechenden Hebesätze erst bis 2024 ermitteln und beschließen werden. Anliegen zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform richten Sie bitte an das zuständiges Finanzamt Freudenstadt (Tel.: 07441-56-0). Fragen bezüglich etwaiger Abweichungen und Änderungen im Zusammenhang mit Flurstücken oder aufgrund Flurneuordnungsverfahren können Sie beim Vermessungsamt des Landkreises Freudenstadt in Erfahrung bringen (Tel.: 07441-920-5304). Historische Bodenrichtwerte Historische Bodenrichtwerte (Feststellungszeitpunkt 31.12.2020 und älter) können Sie nur per schriftlichem Antrag (bzw. Online-Formular) unter Bodenrichtwertauskunft erhalten. Die Datengrundlagen für historische Bodenrichtwerte der Mitgliedskommunen des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind höchst unterschiedlich, die Bearbeitung solcher Anträge kann deshalb etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. |